Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer der WfD,
am 21. 9.2017 hat die Infoveranstaltung der Gemeinde Windeck für den geplanten Umbau der Hauptstraße stattgefunden. Durch das Planungsbüro ASS wurden die geplanten Maßnahmen erläutert. Zu den vorgestellten Planungen kamen keine oder nur wenige Anfragen der Bürger. Lebhaft wurden jedoch die von den Anliegern zu zahlenden Abgaben angesprochen. Leider konnte jedoch die Verwaltung hierzu keine Angaben, noch nicht einmal „in etwa Größen“, nennen. Dies führte zu heftigem Unmut in der Versammlung und dies war auch in jeder Hinsicht berechtigt. Auch wir als WfD waren mit dem Ablauf der Veranstaltung keineswegs zufrieden und haben dies dem Bürgermeister mit dem nachstehend aufgeführten Schreiben am nächsten Tag mitgeteilt. Die Anlieger haben ein Recht darauf, vorab zu erfahren, mit welchen Abgaben sie in etwa rechnen müssen.
Wir hoffen, dass die Verwaltung nun schnellstens ihre Hausaufgaben macht, damit das Projekt nicht gefährdet wird und unnötige Verzögerungen vermieden werden. Der Förderbescheid in Höhe von 1.4 Millionen Euro wird durch den Staatssekretär Dr. Heinisch am 18. 10. 2017 der Gemeinde Windeck überreicht. Damit liegen die finanziellen Voraussetzungen für den Beginn der Maßnahme vor. Nun ist die Verwaltung gefordert, damit nicht die Fördermittel eines Tages zurückgegeben müssten, nur weil die eine oder andere Berechnung seitens der Verwaltung nicht erfolgt ist und hierauf haben die Anlieger einen Anspruch.
Hier der Wortlaut unseres Schreibens vom 22. 9. 2017 an den Bürgermeister Lehmann:
„Herrn Bürgermeister Lehmann
in Gemeindeverwaltung Windeck 22. 09. 2017
Rathausstraße
51570 Windeck
Betr.: Umbau der Hauptstraße in Dattenfeld im Zuge des Integrierten Entwicklungskonzeptes
hier: Ablauf der Informationsveranstaltung am 21. 9. 2017 in der Grundschule
Sehr geehrter Herr Lehmann,
zunächst einmal herzlichen Dank für die Anberaumung der gestrigen Veranstaltung.
Leider müssen wir als WfD kritisch anmerken, dass sowohl die Verwaltung als auch das Planungsbüro nicht auf die berechtigten Einwürfe der Anlieger auf die zu erwartenden Abgaben nach § 8 KAG eingegangen sind. Das hatten die Anlieger erwartet und waren natürlich dann auch von den Aussagen sehr enttäuscht und haben dies ja auch sehr deutlich formuliert. Von daher konnte gestern aus der Sicht der Anlieger keine breite Zustimmung zu dem geplanten Vorhaben erfolgen.
Die Verwaltung wäre gut beraten, bei den anstehenden Einzelverhandlungen mit den Anliegern stärker auf das Thema einzugehen, da sonst die Gefahr besteht, dass der vorgestellte Zeitplan für die weitere Abwicklung nicht eingehalten werden kann.
Unseres Erachtens muss es möglich sein, modellhaft Zahlen für die Abgaben zu nennen. Es könnten hier zwei oder drei Grundstücke mit verschiedenen Quadratmetern und Straßenfrontlängen beispielhaft berechnet werden. Der Verteilungsmaßstab errechnet sich nach den Bestimmungen der Satzung. Unter Anwendung dieser Vorgaben (qm Fläche, Straßenfront etc.) und unter Hinzuziehung der zur Zeit errechneten Kosten für die umzulegenden Maßnahmen müsste es möglich sein, hier ungefähre Angaben (für die natürlich keine endgültige Gewähr übernommen werden kann) den Anliegern mitzuteilen. Nur dann ist es möglich, hier einen Konsens mit den Betroffenen herzustellen.
Wir haben nicht das Gefühl, dass die Anlieger sich grundsätzlich gegen den Ausbau in Dattenfeld aussprechen, ihnen geht es letztendlich darum zu erfahren, welche ungefähren Kosten auf sie zukommen. Und diese Forderung ist mehr als berechtigt.
Wir gehen weiter davon aus, dass dies auch eine Forderung des politischen Raumes ist. Auch die Ratsmitglieder sind hier bei der anstehenden Beratung und Beschlussfassung auf diese Angaben angewiesen. Naürlich können die Berechnungen der Verwaltung nur „in etwa Größen“ sein, die sich nach unten oder oben verschieben können. Aber diese Größe ist zur weiteren Bearbeitung dringend notwendig, ansonsten scheitert jede Verhandlung der von Ihnen beauftragten Person schon an der Haustür des Anliegers. Und damit wird unter Umständen der Beginn der Entwicklung in Dattenfeld gefährdet und das darf nicht sein! Den Anliegern und auch den Ratsmitgliedern muss auf der anderen Seite natürlich deutlich gemacht werden, dass die Abgaben nach § 8 KAG auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen anfallen und unvermeidbar sind.
Bitte gehen Sie auf unseren Vorschlag ein, damit nicht nach der Übergabe des Förderbescheides am 18. 10. 2017 unnötige Verzögerungen bei der weiteren Abwicklung der Maßnahme entstehen.
Dattenfeld braucht den Umbau und dafür müssen sich alle einsetzen!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Heinz Linnartz
Schreibe einen Kommentar